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Baumfällgenehmigung Esslingen — Fällen erlaubt?

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Baumfällgenehmigung Esslingen — Fällen erlaubt?

Baumfällgenehmigung in Esslingen — wann darf ich meinen Baum fällen?

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von der kommunalen Baumschutzsatzung und der Baumgröße ab
  • Vom 1. März bis 30. September gilt bundesweit ein Fällverbot für Bäume und Hecken
  • Ohne Genehmigung drohen Bußgelder und die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung

Es gibt Themen, die einen das ganze Leben begleiten — Nachbarschaft, Gartenpflege und Grünflächenrecht gehören dazu. Wer in Esslingen lebt und einen Baum auf seinem Grundstück fällen möchte, sollte die geltenden Regeln kennen. Ob eine Genehmigung erforderlich ist und wann der richtige Zeitpunkt zum Fällen ist, erfahren Sie hier.

Brauche ich überhaupt eine Genehmigung?

Die Antwort hängt von zwei Faktoren ab: der kommunalen Baumschutzsatzung und der Größe des Baumes. Viele Gemeinden in Baden-Württemberg, auch in Esslingen und Umgebung, haben Baumschutzsatzungen erlassen. Diese schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang — häufig ab 80 bis 100 Zentimetern Umfang in 1,3 Meter Höhe gemessen. Kleinere Bäume und Obstbäume sind oft ausgenommen. Die exakten Regelungen erfragen Sie am besten bei der zuständigen Gemeinde oder dem Umweltamt.

Die wichtigste Frist im Jahr — das Fällverbot von März bis September

Unabhängig von der Baumschutzsatzung gilt bundesweit ein Fällverbot: Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen und Hecken nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) verboten. Dieses Verbot dient dem Schutz brütender Vögel und anderer Tierarten, die in und an Gehölzen leben. Auch in Esslingen müssen sich Grundstückseigentümer an diese Frist halten. Fällarbeiten sind daher nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar zulässig — es sei denn, es liegt ein anerkannter Grund vor.

Wann darf ich auch in der Schonzeit fällen?

Es gibt Ausnahmen vom Fällverbot. Wenn der Baum eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Gebäude darstellt, darf er auch während der Schonzeit gefällt werden. Das Gleiche gilt für kranke, abgestorbene oder befallene Bäume. Auch mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung ist eine Fällung außerhalb des Zeitfensters möglich. Wichtig: Dokumentieren Sie den Grund für die Notfällung mit Fotos und halten Sie schriftliche Belege bereit. Dies ist besonders in Esslingen und der näheren Region relevant, wo Behörden eine solche Nachweisdokumentation erwarten.

Den Antrag stellen — so funktioniert es

Um eine Genehmigung zu erhalten, wenden Sie sich an das Bauamt oder Umweltamt Ihrer Gemeinde. Der Antrag sollte folgende Unterlagen enthalten: ein aktuelles Foto des Baumes, einen Lageplan mit Kennzeichnung des Baumes und eine schriftliche Begründung, warum Sie den Baum fällen möchten. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Planen Sie daher rechtzeitig ein, wenn Sie den Baum noch in der kommenden Saison entfernen möchten. In Esslingen können Sie mit ähnlichen Bearbeitungszeiten rechnen.

Was passiert ohne Genehmigung?

Das Fällen eines geschützten Baumes ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern geahndet — die genaue Höhe regelt das Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg. Zusätzlich zur Geldstrafe kann die Gemeinde Sie zur Neupflanzung von Ersatzbäumen verpflichten. Diese Kosten können erheblich sein, weshalb es sich lohnt, vorher die richtige Genehmigung einzuholen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich auch einen Antrag stellen, wenn ich einen Baum schneiden, aber nicht fällen möchte?
Regelmäßige Schnittmaßnahmen sind in der Regel genehmigungsfrei. Achten Sie aber darauf, dass Sie nicht mehr als ein Drittel der Krone entfernen — darüber hinaus könnte es als verbotene Verstümmelung gelten.

Welche Bäume sind von der Baumschutzsatzung ausgenommen?
Meist sind Obstbäume, Nussbaum und sehr kleine Bäume ausgenommen. Die genaue Liste finden Sie in der Satzung Ihrer Gemeinde.

Kann ich eine schnelle Genehmigung bekommen, wenn der Baum gefährlich ist?
Bei akuter Gefahr ist oft eine mündliche oder schriftliche Anmeldung ausreichend. Dokumentieren Sie die Gefahr und wenden Sie sich unverzüglich an die zuständige Behörde.

Planen Sie voraus und holen Sie die Genehmigung rechtzeitig ein — das spart Ihnen später Ärger und Kosten. Die zuständigen Ämter in Esslingen und Ihrer Gemeinde helfen Ihnen gerne weiter.

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